• Das Vereinsheim dient ausschließlich den Interessen der Hundefreunde Münchingen und ist somit
keine öffentliche Gaststätte.
• Das Betreten ist allen Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen gestattet, außerdem den Teilnehmern
der Ausbildungskurse sowie den Teilnehmern und Besuchern von Prüfungen, Wettkämpfen oder
anderen Veranstaltungen.
• Mitglieder sind angehalten, schmutzige Kleidung, insbesondere das Schuhwerk vor dem Betreten
gründlich zu reinigen.
• Das Betreten des Küchenraums ist nur dem jeweiligen Küchendienst und der Vorstandschaft gestattet.
• Benutztes Geschirr ist nach dem Gebrauch, wieder an die Theke zurück zu bringen.
• Alkoholische Getränke dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren ausgegeben werden.
• Es ist verboten, eigene Getränke und Essen gleich welcher Art, in den Verein (Vereinsgelände und
Vereinsheim) mitzubringen.
• Getränke, Speisen und sonstiges werden vom Wirtschaftswart oder dem von ihm beauftragten
Küchendienst bestellt oder eingekauft.
• Die Ausgabe von Speisen und Getränken darf nur an Vereinsmitglieder, deren Angehörige sowie an
Teilnehmer und Richter bei Wettkämpfen, Prüfungen und Veranstaltungen erfolgen.
• Die Preise für Speisen und Getränke werden vom Vorstand festgelegt.
• Der Letzte und dazu Befugte ist beim Verlassen des Vereinsheims verpflichtet, alle Fenster und
Fensterläden zu schließen sowie Licht, usw. abzuschalten und die Eingangstüren abzuschließen.
Das gilt auch für das Licht und die Türen im Außenbereich.
• Hunde dürfen grundsätzlich nicht ins Vereinsheim. Davon ausgenommen sind Welpen und kranke
Hunde. Weitere Ausnahmen sind mit dem Vereinsvorstand oder mit dem jeweiligen Übungsleiter
abzusprechen
• Das Hausrecht übt der Wirtschaftswart und die Vorstandschaft aus. Ihren Anweisungen ist unbedingt
Folge zu leisten.
• Teilnahmeberechtigt am Übungsbetrieb sind alle Mitglieder und Gäste des Vereins.
• Jeder Hund muss nach den gesetzlichen Bestimmungen vollständig geimpft sein und einen gültigen
Impfpass besitzen. Ansteckend kranke oder von Parasiten befallene Hunde sind auf dem Vereins-
gelände nicht erlaubt. Der Impfpass sowie der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen
vorzuzeigen.
• Das Training mit läufigen Hündinnen ist vor Beginn des Trainings mit dem zuständigen Ausbilder
abzusprechen.
• Die Einrichtungen und Geräte des Vereins stehen allen am Übungsbetrieb teilnehmenden Mitgliedern
und Gästen zur Verfügung. Sämtliche Geräte sind pfleglich zu behandeln. Über die sinngemäße und
sachliche Benutzung entscheiden die Ausbilder. Nach Beendigung der Übungen ist der zuständige
Ausbilder dafür verantwortlich, dass die Geräte wieder aufgeräumt werden.
• Kinder müssen ständig beaufsichtigt werden, sie dürfen sich nicht alleine auf den Übungsplatz, und in
dem Bereich der Boxen aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
• Die Hunde sind auf dem Parkplatz des Vereinsgeländes an der Leine zu führen!
• Hunde, die gerade nicht aktiv auf dem Platz arbeiten, müssen von ihren Haltern beaufsichtigt und
angeleint werden, oder in den vereinseigenen Boxen oder eigenen Autos untergebracht werden.
• Jeder Hundeführer sollte mit seinem Hund vor Antritt der Übungsstunde einen kleinen Spaziergang
zum Entleeren gemacht haben. Sollte dann doch einmal ein „Missgeschick” passieren, so ist es
umgehend zu beseitigen.
• Den Anweisungen des Vorstandes und Ausbilders ist Folge zu leisten.
• Alle am Ausbildungsbetrieb teilnehmenden Mitglieder haben pünktlich zum Ausbildungsbeginn zu
erscheinen. Es wird erwartet dass alle Trainingsteilnehmer während der gesamten Ausbildungszeit anwesend sind. Ausnahmefälle sind mit dem Ausbilder abzusprechen.
• Das Arbeiten auf dem Übungsplatz ist aus versicherungstechnischen Gründen nur mit einem Ausbilder
gestattet!
• Es ist grundsätzlich verboten, auf dem Übungsplatz zu rauchen.
• Wir bitten hiermit alle Mitglieder, darauf zu achten, dass die Hunde beim Spazierengehen nicht in
Raufereien verwickelt werden bzw. anfangen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass Hunde, die
zum Wildern neigen, an einer Leine geführt werden sollen, da wir unser gutes Verhältnis zu dem
Jagdaufseher und Bauern nicht verlieren möchten!
• Die Teilnahme am Übungsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko!
• Tierschutzgerechter und respektvoller Umgang mit den Hunden wird erwartet!