HAUSORDNUNG / PLATZORDNUNG

Für ein gutes und freudiges Vereinsleben gibt es ein paar Spielregeln:

• Das Vereinsheim dient ausschließlich den Interessen der Hundefreunde Münchingen und ist somit

   keine öffentliche Gaststätte.

 

• Das Betreten ist allen Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen gestattet, außerdem den Teilnehmern

  der Ausbildungskurse sowie den Teilnehmern und Besuchern von Prüfungen, Wettkämpfen oder

  anderen Veranstaltungen.

 

• Mitglieder sind angehalten, schmutzige Kleidung, insbesondere das Schuhwerk vor dem Betreten

   gründlich zu reinigen.

 

• Das Betreten des Küchenraums ist nur dem jeweiligen Küchendienst und der Vorstandschaft gestattet.

 

• Benutztes Geschirr ist nach dem Gebrauch, wieder an die Theke zurück zu bringen.

 

• Alkoholische Getränke dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren ausgegeben werden.

 

• Es ist verboten, eigene Getränke und Essen gleich welcher Art, in den Verein (Vereinsgelände und

  Vereinsheim) mitzubringen.

 

• Getränke, Speisen und sonstiges werden vom Wirtschaftswart oder dem von ihm beauftragten

   Küchendienst bestellt oder eingekauft.

 

• Die Ausgabe von Speisen und Getränken darf nur an Vereinsmitglieder, deren Angehörige sowie an

  Teilnehmer und Richter bei Wettkämpfen, Prüfungen und Veranstaltungen erfolgen.

 

• Die Preise für Speisen und Getränke werden vom Vorstand festgelegt.

 

• Der Letzte und dazu Befugte ist beim Verlassen des Vereinsheims verpflichtet, alle Fenster und

   Fensterläden zu schließen sowie Licht, usw. abzuschalten und die Eingangstüren abzuschließen.

   Das gilt auch für das Licht und die Türen im Außenbereich.

 

• Hunde dürfen grundsätzlich nicht ins Vereinsheim. Davon ausgenommen sind Welpen und kranke

   Hunde. Weitere Ausnahmen sind mit dem Vereinsvorstand oder mit dem jeweiligen Übungsleiter

   abzusprechen

 

• Das Hausrecht übt der Wirtschaftswart und die Vorstandschaft aus. Ihren Anweisungen ist unbedingt

   Folge zu leisten.

 

• Teilnahmeberechtigt am Übungsbetrieb sind alle Mitglieder und Gäste des Vereins.

 

• Jeder Hund muss nach den gesetzlichen Bestimmungen vollständig geimpft sein und einen gültigen

   Impfpass besitzen. Ansteckend kranke oder von Parasiten befallene Hunde sind auf dem Vereins-

   gelände nicht erlaubt. Der Impfpass sowie der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen

   vorzuzeigen.

 

• Das Training mit läufigen Hündinnen ist vor Beginn des Trainings mit dem zuständigen Ausbilder

   abzusprechen.

 

• Die Einrichtungen und Geräte des Vereins stehen allen am Übungsbetrieb teilnehmenden Mitgliedern

   und Gästen zur Verfügung. Sämtliche Geräte sind pfleglich zu behandeln. Über die sinngemäße und

   sachliche Benutzung entscheiden die Ausbilder. Nach Beendigung der Übungen ist der zuständige

   Ausbilder dafür verantwortlich, dass die Geräte wieder aufgeräumt werden.

 

• Kinder müssen ständig beaufsichtigt werden, sie dürfen sich nicht alleine auf den Übungsplatz, und in

  dem Bereich der Boxen aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

 

• Die Hunde sind auf dem Parkplatz des Vereinsgeländes an der Leine zu führen!

 

• Hunde, die gerade nicht aktiv auf dem Platz arbeiten, müssen von ihren Haltern beaufsichtigt und

   angeleint werden, oder in den vereinseigenen Boxen oder eigenen Autos untergebracht werden.

 

• Jeder Hundeführer sollte mit seinem Hund vor Antritt der Übungsstunde einen kleinen Spaziergang

   zum Entleeren gemacht haben. Sollte dann doch einmal ein „Missgeschick” passieren, so ist es

   umgehend zu beseitigen.

 

• Den Anweisungen des Vorstandes und Ausbilders ist Folge zu leisten.

 

• Alle am Ausbildungsbetrieb teilnehmenden Mitglieder haben pünktlich zum Ausbildungsbeginn zu

   erscheinen. Es wird erwartet dass alle Trainingsteilnehmer während der gesamten Ausbildungszeit         anwesend sind. Ausnahmefälle sind mit dem Ausbilder abzusprechen.

 

• Das Arbeiten auf dem Übungsplatz ist aus versicherungstechnischen Gründen nur mit einem Ausbilder

  gestattet!

 

• Es ist grundsätzlich verboten, auf dem Übungsplatz zu rauchen.

 

• Wir bitten hiermit alle Mitglieder, darauf zu achten, dass die Hunde beim Spazierengehen nicht in

   Raufereien verwickelt werden bzw. anfangen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass Hunde, die

   zum Wildern neigen, an einer Leine geführt werden sollen, da wir unser gutes Verhältnis zu dem

  Jagdaufseher und Bauern nicht verlieren möchten!

 

• Die Teilnahme am Übungsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko!

 

• Tierschutzgerechter und respektvoller Umgang mit den Hunden wird erwartet!